Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung

· Sie benötigen vor Therapiebeginn die Zusage über die Kostenerstattung für eine Psychotherapie „Verhaltenstherapie“ von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
· dafür stellen Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse
· diesem Antrag fügen Sie einen Nachweis über die erfolglose Versuche, einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erhalten, PTV11 sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung für Psychotherapie Ihres behandelnden Arztes bei
· bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung