Kostenabrechnung in der privaten Krankenversicherung
· privat Krankenversicherte können bei entsprechendem Tarifvertrag der privaten Krankenversicherung die Übernahme der Therapiekosten beantragen
· Sie benötigen vor Therapiebeginn eine Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung zur Aufnahme einer Psychotherapie „Verhaltenstherapie“
· falls Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, sollten Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung stellen
· zum Umfang der Kostenabrechnung gelten je nach privater Krankenversicherung unterschiedliche Regelungen, diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen